Inhouse Schulung

Inhouse-Schulung für Praxis und MVZ

Gemäß §2 Absatz 1 der Hessischen Hygieneverordnung (HHygVO) sind die Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken sowie Arztpraxen und Zahnarztpraxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, verpflichtet, die dem jeweiligen Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden, allgemein anerkannten Regeln der Hygiene, die für die jeweiligen Einrichtungen und die dort vorgenommenen Tätigkeiten bestehen, zu beachten und alle erforderlichen Maßnahmen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen zu treffen.


Die Einrichtungen nach § 1 müssen das Personal über Maßnahmen, die zur Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Krankheitserregern mit Resistenzen erforderlich sind, informieren.


Weiter heißt es in § 10: (Die) Einrichtungen ... haben die erforderliche Fort- und Weiterbildung des in der Einrichtung beschäftigten Hygienefachpersonals sicherzustellen.... Für das übrige Personal ist die erforderliche Qualifizierung und Schulung zu den Grundlagen und Zusammenhängen der Hygiene sicherzustellen; das Hygienefachpersonal ist daran zu beteiligen. 


Damit ergibt sich für die Verantwortlichen die Verpflichtung zur regelmäßigen Personalschulung. Das kann an einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter oder eine entsprechend qualifizierte Mitarbeiterin delegiert werden. Allerdings können diese Schulungen auch von externen Dienstleistern durchgeführt werden.


Durch meine umfangreiche Erfahrung auf diesem Gebiet kann ich Sie und Ihr Team entlasten bzw. unterstützen.
Es wird empfohlen, vor einer Personalschulung eine gemeinsame Begehung der Praxis b zw. des MVZ durchzuführen. Damit kann sichergestellt werden, dass die hygienespezifischen Belange der Einrichtung ausreichend bewertet und in die Schulung mit einbezogen werden.


Gerne können Sie über das Kontaktformular weitere Informationen erhalten.


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